Finanzhilfen für Sportvereine
von Reifenrath, Hanna (Kommentare: 0)

Finanzhilfen für Sportvereine

Finanzielle Hilfsprogramme für Sportvereine

Die "Soforthilfe Sport" für notleidende Sportvereine, Bünde und Fachverbände wird ein weiteres Mal mit fünf Millionen Euro aufgestockt.

„Nach mittlerweile drei kompletten Monaten für den organisierten Sport im Lockdown fehlen vielen Vereinen normalerweise fest eingeplante Einnahmequellen. Da die aktuelle Soforthilfe bis auf rund eine Million Euro ausgeschöpft worden ist, kommen die Erhöhung sowie die Verlängerung dieses erfolgreichen Programms zum richtigen Zeitpunkt, um wirksame Unterstützung leisten zu können“, betont LSB-Präsident Stefan Klett.

Der Beantragungszeitraum für die vierte Förderphase läuft noch bis zum 15. März 2021, die nächste Förderphase ist zunächst bis zum 30. Juni 2021 anberaumt. Wie von Beginn im April 2020 an können die Anträge online ausschließlich über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des LSB.

Neben der Soforthilfe Sport wurde die Antragsfrist für die Soforthilfe im Profisport wurde bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Vereine, die mit einer Mannschaft am Spielbetrieb der vierten Liga teilnehmen und denen in der momentanen Situation die Einnahmen durch Zuschauergelder fehlen, können weiterhin Finanzhilfen beantragen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Landes NRW.

 

Auch gemeinnützige Vereine haben weiterhin die Chance, Corona-Hilfen zu erhalten. Nennenswert sind dabei vor allen Dingen die November- und Dezemberhilfe als auch die Überbrückungshilfe III.

Die Novermber- und Dezemberhilfe des Bundes unterstützt u. a. auch Vereine, die von den coronabedingten Schließungen ab dem 2. November 2020 betroffen waren. Für die Dauer der Schließungen im November bzw. Dezember 2020 erhalten Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss von bis zu 75 Prozent des jeweiligen Vergleichsumsatzes im November bzw. Dezember 2019. Die Antragsstellung erfolgt über sog. prüfende Dritte. Die Antragsfrist endet am 30. April 2021. Weitere Informationen finden sie hier https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen/november-und-dezemberhilfen und hier https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/november-und-dezemberhilfe.html .

 

Die Überbrückungshilfe III des Bundes unterstützt u. a. auch gemeinnützige Organisationen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent verzeichnen. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Die Antragstellung erfolgt über sog. prüfende Dritte. Die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Weitere Informationen finden Sie hier https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html .

 

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