Neue Coronaschutzverordnung
von Reifenrath, Hanna (Kommentare: 0)

Neue Coronaschutzverordnung

Öffnung der Freisportanlagen

Die ab dem 22.02.2021 gültige neue Coronaschutzverordnung verlängert den Lockdown und die damit verbundenen Einschränkungen für den organisierten Sport, schafft allerdings auch Ausnahmen.

Wörtlich heißt es:

„Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…)  gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.“

Somit dürfen Sportfreianlagen unter strengen Bedingungen wieder genutzt werden.

Was genau weiterhin verboten bleibt und was unter den Coronamaßnahmen zulässig ist, können Sie auf der Internetseite des Landessportbundes NRW nachlesen.

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