Sonderförderung Ukraine 2022
von Reifenrath, Hanna (Kommentare: 0)

Sonderförderung Ukraine 2022


Die Sportvereine in NRW legen in der derzeitigen Situation eine große Engagement- und Hilfsbereitschaft für Geflüchtete aus der Ukraine an den Tag und beweisen damit einmal mehr, dass der organisierte Sport in NRW eine ausgeprägte Willkommenskultur lebt. Insbesondere für Frauen, Kinder und Jugendliche aus der Ukraine werden vielerorts Spendenaktionen organisiert, (Sport-) Bekleidungsbörsen eingerichtet, Spiel- und Sportgeräte gesammelt, Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote in Erstaufnahmeeinrichtungen, internationalen Klassen und in Sportvereinen durchgeführt, sowie weitere bedarfsorientierte Unterstützungsleistungen angeboten.

Im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ ist es nun möglich, eine landesweite „Sonderförderung Sport für Geflüchtete aus der Ukraine" aufzulegen. Dabei können Vereine, Bünde und Verbände sowie deren Untergliederungen bis zu 1.000,00 € für Einzelmaßnahmen oder

Mikroprojekte zur Unterstützung und Integrationsförderung im Sport für Geflüchtete aus der Ukraine beantragen.

 

Förderfähig sind Maßnahmen, die unter die folgenden drei Oberkategorien fallen:

  • Schaffung neuer bzw. gezielte Öffnung bestehender regelmäßiger sportlicher und/oder geselliger Angebote für Geflüchtete
  • Organisation und Durchführung einmaliger sportlicher und/oder geselliger Veranstaltungen mit Geflüchteten
  • Schaffung weiterer über den Sport hinaus gehender Unterstützungsmöglichkeiten für Geflüchtete  
      

Bei den Maßnahmen entlang dieser drei Oberkategorien sind Honorarausgaben und weitere Sachkosten unter Beachtung der Förderbedingungen förderfähig.

Die Förderbedingungen, den Antrag und alle weiteren Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.lsb.nrw/unsere-themen/integration-und-inklusion/integration-und-sport/sonderfoerderung-integration

Als Settings für die Maßnahmen kommen dabei vor allem Erstaufnahmestellen, der öffentliche Raum, Vereine sowie Kindertageseinrichtungen und Schulen (insbesondere internationale Förderklassen sowie Willkommensklassen im Rahmen des außerunterrichtlichen Sports) in Frage.

Die eingehenden Anträge werden nach erfolgter Prüfung auf Förderfähigkeit nach dem Windhundprinzip bewilligt.

Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Sport.Fluechtlinge@lsb.nrw


Zurück