Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022"

Moderne Sportstätte 2022

Das Ziel ist, moderne Sportstätten zu schaffen. Gemeint ist nicht nur Modernisierung, Instandsetzung oder Sanierung von Gebäuden und Räumen – ein Schwerpunkt liegt auf energetischer und digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, Barrierefreiheit oder -armut, Sportunfallprävention.
Der Aufwand für die Vereine soll möglichst unbürokratisch sein. Vereine stellen ihre Anträge über das Förderportal des Landessportbunds NRW, füllen die Formulare aus und laden die Kostenvoranschläge hoch. Der jeweilige Stadt-/Gemeindesportverband priorisieren die Anträge aus lokaler Sicht und leiten ihre Liste an die Staatskanzlei weiter. Nach abschließender Prüfung spricht diese die Förderbescheide aus.

 

 

Was die Vereine wissen müssen

Viel Vorbereitung war nötig, um die Fördermittel an den Verein zu bringen. Um die Fördersumme gerecht verteilen zu können, mussten „Spielregeln“ her. Hier die Rahmendaten:

Förderfähige Maßnahmen
Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung und Umbau von Sportstätten und Sportanlagen unter besonderer Berücksichtigung einer energetischen Ertüchtigung, notwendiger baulicher Sicherheitsmaßnahmen, Geschlechtergerechtigkeit, der digitalen Modernisierung und der Herstellung von Barrierefreiheit (-armut).
Ersatzneubau, wenn dies im Vergleich mit einer Bestandsanierung die wirtschaftlichere Variante ist Infrastruktur wie Unterkünfte, Verpflegungseinrichtungen, Schulungs-und Aufenthaltsräume, Geschäftsstellen oder Zuschauereinrichtungen.

Nicht förderfähige Maßnahmen/Förderausschluss
Profi-Sportvereine
Kauf von Sportstätten
Anlagen auf Schulgelände
Kunststoff-Granulat auf Kunstrasenplätzen
Umschuldung

Die Projektentwürfe und Kostenvoranschläge werden über das Förderportal den jeweiligen SSV/GSV übersandt. Die Organisation sichtet auf Schlüssigkeit und erstellt ein Fördergesamtkonzept für die eigene Kommune. Sie erstellt eine Prioritätenliste und schickt diese an die Staatskanzlei. Hier wird anschließend geprüft und entschieden.

Achtung - in einigen Städten und Gemeinden im Kreis Olpe ist die Deadline zur Einreichung der Projektvorhaben bereits mit dem 31.03.2020 vorbei - informieren SIe sich bei Ihrem SSV/GSV oder bei uns über den Stand der Dinge!