Sportstättenförderung des Landes NRW

Sportstättenförderung des Landes NRW

Gemäß Kabinettsbeschluss der Landesregierung NRW sind im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 des Landes NRW 600 Millionen Euro für ein neues Programm zur Sportstättenförderung verankert. Diese gliedern sich in jeweils 200 Millionen Euro für Investitionen in die

  • Sportinfrastruktur von Vereinen
  • kommunale Sportinfrastruktur und
  • kommunale Schwimmbadinfrastruktur

Eine Förderrichtlinie liegt hier noch NICHT vor - Sie wird im ersten Quartal 2026 erwartet.

Ähnlich wie bereits beim Förderprogramm "Moderne Sportstätte 2022" ist davon auszugehen, dass hier wieder die Stadt- und Gemeindesportverbände ebenso wie die Kommunen und der Kreissportbund mit einbezogen werden. Wichtig ist daher, schon jetzt mögliche Anträge und Projekte vorzubereiten und zu kommunizieren.